Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Düsseldorf: Kein Zahlungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinen-Optimierung

Das AG Düsseldorf (Urt. v. 17.07.2008 - Az.: 39 C 5988/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen keinen Vergütungsanspruch hat, wenn es Zusagen hinsichtlich der Suchmaschinen-Optimierung einer Webseite macht, die es nicht erfüllt.

Der Kläger sicherte dem Beklagten im Rahmen der Erstellung und Pflege einer Webseite zu, dass die Homepage bei Eingabe ganz bestimmter Suchwörter durchgängig unter den ersten 10 Treffern bei der bekannten Suchmaschinen Google zu finden sei.

Wenig später stellte sich heraus, dass der Kläger diese Zusagen nicht einhalten konnte. Die Webseite war lediglich bei Kombination verschiedener Suchbegriffe entsprechend hoch positioniert.

Dies sei nicht ausreichend, so die Düsseldorfer Richter. Vertraglich geschuldet sei Platzierung für einzelne Suchbegriffe, nicht für etwaige Kombinationen.

Da der Kläger seine vertraglichen Pflicht nicht erfüllt habe, stehe ihm auch kein Vergütungsanspruch zu.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen