Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Streitwert bei Spam-Mails und datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch

Das LG Berlin hat in einem aktuellen Verfahren (Beschl. v. 20.02.2009 - Az.: 16 O 64/09) entschieden, dass der Streitwert für unerlaubte Spam-Mails bei 1.500,- EUR liegt und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG mit 300,- EUR zu beziffern ist.

Das Landgericht erklärte sich daher für unzuständig und verwies das Verfahren an das AG Berlin.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen