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OLG Köln: Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

Das OLG Köln (Beschl. v. 30.12.2008 - Az.: 6 W 180/08) hat entschieden, dass eine Werbeaktion auch dann mit kostenlosen Zugaben werben darf, wenn der Erhalt der freien Produkte die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen voraussetzt.

Der Beklagte betrieb eine Autowerkstatt und warb mit folgenden Text:

"Wir bieten Ihnen einen Winter-Check für 15,- EUR und schenken Ihnen dazu auch noch einen Gutschein für einen kostenlosen Winter-Check, den Sie für ein weiteres Auto gleich welcher Marke nutzen können"

Die Kölner Richter sahen dies als zulässig an. Denn nicht jede Werbung, die das Wort "kostenlos" benutze, müsse zwangsweise und ausnahmsweise auch unentgeltlich sein.

Informiert der werbende Unternehmer den Verbraucher hinreichend klar und deutlich, dass dieser die Gratis-Zugabe nur dann erhält, wenn er vorab eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, liege kein Wettbewerbsverstoß vor, so die Juristen.

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