Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

Das OLG Köln (Beschl. v. 30.12.2008 - Az.: 6 W 180/08) hat entschieden, dass eine Werbeaktion auch dann mit kostenlosen Zugaben werben darf, wenn der Erhalt der freien Produkte die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen voraussetzt.

Der Beklagte betrieb eine Autowerkstatt und warb mit folgenden Text:

"Wir bieten Ihnen einen Winter-Check für 15,- EUR und schenken Ihnen dazu auch noch einen Gutschein für einen kostenlosen Winter-Check, den Sie für ein weiteres Auto gleich welcher Marke nutzen können"

Die Kölner Richter sahen dies als zulässig an. Denn nicht jede Werbung, die das Wort "kostenlos" benutze, müsse zwangsweise und ausnahmsweise auch unentgeltlich sein.

Informiert der werbende Unternehmer den Verbraucher hinreichend klar und deutlich, dass dieser die Gratis-Zugabe nur dann erhält, wenn er vorab eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, liege kein Wettbewerbsverstoß vor, so die Juristen.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen