Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hannover: Internet-Werbung einer Krankenkasse mit "Testmitgliedschaft" wettbewerbswidrig

Das LG Hannover (Urt. v. 25.11.2008 - Az.: 18 O 249/08) hat entschieden, dass die Internet-Werbung einer Krankenkasse mit dem Begriff "Testmitgliedschaft" irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte, eine große deutsche Krankenkasse, warb auf ihrer Internet-Seite mit den Sätzen:

"NEU: DIE TESTMITGLIEDSCHAFT!
(...) bietet Versicherten eine Testmitgliedschaft. (...) Krankenkasse auf Probe. (...) 18-monatige Bindungsfrist entfällt"


Dies sahen die Niedersächsischen Richter als irreführend an.

Der Kunde gehe aufgrund der Werbung der Beklagten davon aus, dass er bei Nichtgefallen jederzeit in seine alte Krankenkasse zurück könne. Dies sei jedoch nachweislich nicht richtig.

Zwar lasse das Gesetz eine Verkürzung der 18-monatigen Kündigungsfrist ausnahmsweise zu, aber nur für den Fall, dass eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werde. Die Rückkehr zur vorherigen Krankenkasse sei jedoch nicht möglich.

Es werde daher ein Irrtum beim Verbraucher erregt, der einen Wettbewerbsverstoß begründe.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen