Das LG Berlin (Urt. v. 27.01.2009 - Az.: 27 O 609/08) hat entschieden, dass heimliche Bikini-Fotos, die in einer Zeitung abgedruckt werden, einen Schadensersatzanspruch von 20.000,- EUR begründen können.
Eine der breiten Öffentlichkeit recht unbekannte Adlige war im Urlaub auf einem Bootsausflug mit dem bekannten Oberhaupt der Ismailiten Aga Khan. Sie waren zusammen aus weiter Entfernung von einem Pressefotografen abgelichtet worden, wobei die Adlige nur einen Bikini trug.
Die Bilder wurden in der von der Beklagten verlegten Zeitung veröffentlicht.
Die Berliner Richter sprachen der Klägerin einen Schadensersatz von 20.000,- EUR zu, da ein schwerwiegender Verstoß des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegeben sei.
Allein der Umstand, dass die Klägerin in Begleitung einer bekannten Person gewesen sei, lasse nicht den zwingenden Rückschluss zu, das es sich um ein zeitgeschichtlich bedeutsames Ereignis gehandelt habe, dass für die Öffentlichkeit von Interesse gewesen sei. Insofern sei eine Veröffentlichung nicht erlaubt gewesen.
Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass die Klägerin sich in einer privaten und vollkommen vertraulichen Situation befunden habe, in der sie nicht damit habe rechnen müssen, dass sie heimlich fotografiert werde.