Der ungefragte Abdruck privater Urlaubsbilder der bekannten Moderatorin Sabine Christiansen ist rechtswidrig, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile abdruck-intimer-urlaubsfotos-von-sabine-christiansen-rechtswidrig-324-o-840-07-landgericht-hamburg-20090710.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.07.2009 - Az.: 324 O 840/07).
Die verklagte Zeitung hatte vier Bilder aus dem Karibik-Urlaub der Journalistin abgelichtet. Die Fotos zeigten sie und ihren Mann wie sich an einem relativ leeren und vor Blicken von außen geschützten Strand küssten. Christiansen sah darin eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangte eine Geldentschädigung von 50.000,- EUR.
Die Hamburger Richter stuften zwar das Handeln der Zeitung als Rechtsverstoß ein, sprachen der Klägerin jedoch nur eine Summe von 15.000,- EUR ein.
Die Fotos seien rechtswidrig. Zwar handle es sich bei der Klägerin um eine prominente und in der Öffentlichkeit sehr bekannte Person. Auch habe die Moderatorin von sich aus häufiger in der Vergangenheit freiwillig Details über ihr Privatleben der Presse preisgegeben.
Gleichwohl hätten auch solche öffentlichen Personen einen Anspruch auf einen privaten Rückzugsbereich. Dies sei hier der Fall. Die Bilder seien während des Urlaubs der Klägerin gemacht und an einem Ort, wo sie sich ungestört fühlte. Erschwerend komme hinzu, dass die Fotos die Klägerin in einer intimen Situation zeigten.