Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Gerichtsgebühren für die Internet-Auskunftsanspruch fallen nur einmal an

Das Chaos um den Internet-Auskunftsanspruch geht lustig und bunt weiter. In einem aktuellen Beschluss hat nun das OLG Köln (Beschl. v. 01.03.2009 - Az.: 2 Wx 14/09) entschieden, dass nur für das eigentlich Internet-Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG Gerichtsgebühren anfallen.

Für das vorherige Sicherungsverfahren im Wege der einstweiligen Anordnung sei dagegen keine solche Gebühr zu erheben, so die Kölner Richter, sondern nur für die abschließende Entscheidung.

Nach Ansicht des OLG knüpfe der Gebührentatbestand allein an die in der jeweiligen Instanz abschließende Entscheidung an. Somit könnten die Gebühren auch nur für diese abschließende Entscheidung erhoben werden. Es sei nicht zulässig, im Rahmen des Internet-Auskunftsanspruchs auch für die vorläufige einstweilige Anordnung Gebühren zu erheben.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen