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Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: Nur zeitlich begrenzter Weiterbelieferungsanspruch eines Online-Shops für Kosmetik

Der Weiterbelieferungsanspruch für einen Online-Shop, der Kosmetik-Artikeln vertreibt, kann weder auf das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot noch auf das Wettbewerbsrecht gestützt werden, da beide Gesetze in ihrer Rechtsfolge lediglich auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtet sind (OLG Koblenz, Urt. v. 04.06.2013 - Az.: 3 U 375/13).

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte die Klägerin, die u.a. einen Online-Shop mit Kosmetik-Produkten betrieb, von der Beklagten die Weiterbelieferung mit Waren. Bei der Beklagten handelte es sich um die Herstellerin der Produkte.

Das OLG Koblenz bejahte aus vertraglichen Gründen einen zeitlich begrenzten Weiterbelieferungsanspruch. Nämlich so lange, bis der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ordentlich gekündigt werden kann.

Einen generellen Anspruch auf Weiterbelieferung aus Kartell- oder Wettbewerbsrecht hingegen lehnte das Gericht ab.

Das Diskriminierungsverbot des Kartellrechts führe grundsätzlich nur zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen <link http: www.gesetze-im-internet.de gwb __33.html _blank external-link-new-window>(§ 33 GWB). Identisch sei dies im Wettbewerbsrecht. Auch hier sei die Rechtsfolge nur auf Unterlassung <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __8.html _blank external-link-new-window>(§ 8 UWG) oder Schadensersatz <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __9.html _blank external-link-new-window>(§ 9 UWG) gerichtet.

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