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Kategorie: Onlinerecht

BKartA: GARDENA diskriminiert nicht mehr Online-Händler

Nach <link http: www.bundeskartellamt.de wdeutsch aktuelles presse _blank external-link-new-window>Mitteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) hat der Gartenprodukte-Hersteller GARDENA seine ungleiche Behandlung von Offline- und Online-Handel bei der Vergabe von Rabatten aufgegeben.

Das Unternehmen hatte bei seinen Rabatten für Einzelhändler nach der Vertriebsform unterschieden. Mehrere Online-Shops hatten sich daraufhin beim BKartA beschwert. Die Behörde leitete ein Verfahren ein, das nach der Änderungszusage von GARDENA nun eingestellt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Beschwerden zu vermeintlichen Beschränkungen des Internethandels. Hier ist eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen.

Ein Hersteller kann bei der Ausgestaltung seines Vertriebssystems durchaus auf die unterschiedlichen Gegebenheiten verschiedener Vertriebskanäle in angemessener Form eingehen. In jedem Fall sollte sich ein Hersteller aber darüber bewusst sein, dass er dabei den Internetvertrieb nicht ohne weiteres ausschalten oder benachteiligen darf. Bei GARDENA konnte schnell und konstruktiv eine Lösung gefunden werden: Die neuen Konditionen unterscheiden nicht mehr zwischen stationärem und Online-Handel."

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 28.11.2013

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