Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Münster: Online-Werbeaussage "100 % Original" wettbewerbswidrig

Die Online-Werbeaussage "100 % Original"  für Textilprodukte ist irreführend, da es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt (LG Münster, Beschl. v. 06.05.2020 - Az.: 22 O 31/20).

Die Beklagte veräußerte Bekleidung online und bewarb diese Produkte mit der Aussage 

"100 % Original
Jeder Second Hand-Artikel auf (...) ist von unseren Experten auf Echtheit und Qualität geprüft"

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sah dies das LG Münster als rechtswidrig an und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Es handle sich nämlich um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten:

"Für den Verbraucher kann nämlich der irreführende Eindruck entstehen, es handele sich bei dem Versprechen, dass die angebotenen Kleidungsstücken Originalware und mithin keine Fälschungen sind, um eine Besonderheit des Angebotes und nicht, wie tatsächlich der Fall, um ein gesetzlich bestehendes Recht (da im Falle des Verkaufs „gefälschter“ Kleidungsstücke kaufrechtliche Gewährleistungsrechte bestehen)."

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen