Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Bremen: Privater Energieversorger darf sich nicht Stadtwerke nennen

Ein privater Energieversorger darf nicht die Bezeichnung "Stadtwerke" in seinem Namen führen, da hierdurch der Verbraucher in die Irre geführt wird, so das OLG Bremen <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-energie-versorger-darf-keine-assoziation-zu-stadtwerken-wecken-2-w-92-09-oberlandesgericht-bremen-20091022.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09).

Beklagte war die swb AG in Bremen, wobei die Abkürzung "swb" für "Stadtwerke Bremen" stand. Die Aktiengesellschaft entstand 1999 durch die Privatisierung der kommunalen Stadtwerke in der Hansestadt. 

EIn Mitbewerber sah in der Firmierung eine unzulässige Irreführung.

Zu Recht wie die Bremer Richter nun entschieden. Durch die Verwendung des Begriffs "Stadtwerke" werde der Eindruck erweckt, das Unternehmen befände sich noch in kommunaler Hand. Gerade ältere Menschen würden einen solchen staatlichen Anbieter gegenüber der privaten Konkurrenz bevorzugen, da sie mit staatlichen Anbietern eine größere Verlässlichkeit und Seriösität verbinden würden.

Ähnlich entschied vor kurzem erst das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile privates-energieunternehmen-darf-nicht-mit-bezeichnung-stadtwerke-werben-15-o-47-09-landgericht-kiel-20090727.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09), das die  Verwendung des Wortes "Stadtwerke" durch einen privaten Energieversorger ebenfalls als  Wettbewerbsverstoß einstufte.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen