Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Kiel: Privates Energieversorgungsunternehmen darf nicht Begriff "Stadtwerke" nutzen

Ein privates Energieversorgungsunternehmen darf sich nicht "Stadtwerk" nennen, weil es ansonsten den Verbraucher in die Irre führt, so das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile privates-energieunternehmen-darf-nicht-mit-bezeichnung-stadtwerke-werben-15-o-47-09-landgericht-kiel-20090727.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09).

Die Beklagte, ein privates Energie-Unternehmen, trug in der Firmierung den Zusatz "Stadtwerke GmbH". Dies sah die Klägerin als irreführend und somit wettbewerbswidrig an.

Zu Recht wie die Kieler Richter entschieden. Durch den Zusatz werde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine kommunales Firma oder zumindest um einen gemeindenahen Betrieb. Denn mit dem Wort "Stadtwerke" verbinde der durchschnittliche immer eine Nähe zu einem örtlichen staatlichen Anbieter.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen