Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Rechtswidrige Herkunftsbezeichnung bei "Himalaya Salz"

Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung "Himalaya-Salz" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-und-wettbewerbswidrige-bezeichnung-himalaya-salz-i-4-u-25-10-oberlandesgericht-hamm-20100824.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10).

Die Beklagte bewarb ihre Verkaufsgegenstände mit der Bezeichnung "Himalaya-Salz". Tatsächlich stammte das Salz jedoch aus einer 200 km entfernten Gegend.

Die Hammer Richter stuften die Bewerbung als Wettbewerbsverstoß ein.

Bei der Verwendung des Begriffs "Himalaya" erwarte der Verbraucher, dass das Produkt auch aus der unmittelbaren Umgebung des Gebirges stamme. Dies werde auch noch durch die Verwendung eines Bildes mit schneebedeckten Bergen unterstützt.

Da das Produkt tatsächlich aus einer 200 km weit entfernten Region stamme, werde der Kunde unzulässig in die Irre geführt.

 

Rechts-News durch­suchen

14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen