Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Rechtswidrige Herkunftsbezeichnung bei "Himalaya Salz"

Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung "Himalaya-Salz" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-und-wettbewerbswidrige-bezeichnung-himalaya-salz-i-4-u-25-10-oberlandesgericht-hamm-20100824.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10).

Die Beklagte bewarb ihre Verkaufsgegenstände mit der Bezeichnung "Himalaya-Salz". Tatsächlich stammte das Salz jedoch aus einer 200 km entfernten Gegend.

Die Hammer Richter stuften die Bewerbung als Wettbewerbsverstoß ein.

Bei der Verwendung des Begriffs "Himalaya" erwarte der Verbraucher, dass das Produkt auch aus der unmittelbaren Umgebung des Gebirges stamme. Dies werde auch noch durch die Verwendung eines Bildes mit schneebedeckten Bergen unterstützt.

Da das Produkt tatsächlich aus einer 200 km weit entfernten Region stamme, werde der Kunde unzulässig in die Irre geführt.

 

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen