Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Regelungen des "Vodafone-Pass" rechtswidrig + Werbung irreführend

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass einzelne Regelungen des "Vodafone-Pass"  rechtswidrig sind und zudem die Werbung irreführend ist (LG Düsseldorf, Ur. v. 08.05.2019 - Az.: 12 O 158/18).

Der Telekommunikations-Betreiber Vodafone  bietet seinen Kunden die Tarifoption "Vodafone Pass"  an. Mittels dieses Features kann der Kunde bestimmte Apps benutzen (z.B. WhatsApp oder Netflix), ohne dass der Verbrauch auf das monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Das Unternehmen gewährt diese Möglichkeit jedoch nur bundesweit, nicht bei Nutzung im EU-Ausland.

Die Düsseldorfer Richter entschieden nun, dass diese Einschränkung rechtswidrig ist, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt und zudem gegen europäische Vorschriften (Europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung) verstößt. Danach sollten Verbraucher im Ausland den gleichen Leistungsumfang erhalten wie im Inland. Die Begrenzung rein auf das Inland sei daher unzulässig.

Darüber hinaus sah das Gericht in der Werbung des Unternehmens eine Irreführung, da auf wesentliche Einschränkungen des Angebots nicht ausreichend hingewiesen worden sei. So waren Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen von externen Links nicht in dem Datenvolumen enthalten. Vodafone  informierte jedoch nur in einer Fußnote ihrer Preisliste und in den FAQ über diesen Umstand.

Dies sah das LG Düsseldorf als nicht ausreichend an.

Die Begrenzungen beträfen den Inhalt der Hauptleistungspflicht und beeinflussten die Brauchbarkeit des Vodafone-Passes  maßgeblich. Es sei daher zwingend notwendig, dass der Kunde vorab in entsprechender Weise informiert werde. Der Hinweis habe in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form zu erfolgen. 

Diese wesentlichen Informationen würden den Verbrauchern vorenthalten, so das Gericht. Denn die bloße Erwähnung in der Fußnote der Preisliste und der FAQ sei nicht ausreichend.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen