Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Meiningen: Rezeptprämie iHv. 3,- EUR ist Wettbewerbsverletzung

Ein Apotheker, der auf einem Flyer eine Rezeptprämie von bis zu 3,- EUR auslobt, handelt wettbewerbswidrig. Es liegt ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisverordnung vor <link http: www.online-und-recht.de urteile auslobung-einer-rezeptpraemie-von-bis-zu-3-eur-wettbewerbswidrig-hk-o-118-10-118-landgericht-meiningen-20111027.html _blank external-link-new-window>(LG Meiningen, Urt. v. 27.10.2011 - Az.: HK O 118/10 (118)).

Der Beklagte, ein Apotheker, hatte mit einem Flyer eine Rezeptprämie von bis zu 3 EUR ausgelobt. Der Kunde sollte pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen "1,00 € Einkaufsgutschein" für nicht rezeptpflichtige Artikel erhalten, wobei pro Rezept maximal für drei Arzneimittel ein solcher ausgegeben wurde.

Das Gericht sah dies als wettbewerbswidrig an.

Die Auslobung einer "Rezeptprämie bis zu 3,00 € geschenkt!" für die Einlösung eines Rezepts in der Apotheke des Klägers verstoße gegen das Arzneimittelgesetz sowie die Arzneimittelpreisverordnung, denn diese sähen eine festgesetzte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente vor.
 
Das Verhalten des Beklagten sei geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und sonstigen Marktteilnehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts spürbar zu beeinträchtigen. Bei einem Einkaufsgutschein pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel in Höhe von 1,- EUR bis 3,- EUR pro Rezept handle es sich nicht um eine Werbegabe von geringem Wert im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes.
 
Vielmehr stelle die Rezeptprämie einen spürbaren Anreiz für den Käufer dar, die Arzneimittel in der Apotheke wegen der Boni einzulösen und dadurch bei mehreren Rezepten bzw. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen nicht unerheblichen Betrag für den Einkauf anderer Produkte in der Apotheke zu erlangen. 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen