Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Schriftform-Klausel von DHL für Schadensanzeige unzulässig

Der Paket-Dienst DHL darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass Kunden Schäden schriftlich anzeigen müssen <link http: www.online-und-recht.de urteile dhl-darf-bei-schadensanzeige-nicht-auf-schriftform-bestehen-3-u-160-09-oberlandesgericht-koeln-20100427.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 27.04.2010 - Az.: 3 U 160/09).

Das bekannte Lieferunternehmen DHL verwendete in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgende Klausel:

"Zeigt der Absender oder Empfänger Beschädigungen der DHL nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich an, (…)"

Die Kölner Richter stuften diese Klausel als rechtswidrig ein.

Die Juristen verwiesen auf die handelsrechtlichen Vorschriften, nach denen eine Schadensanzeige auch per E-Mail und per Fax möglich sei.

Dadurch liege eine erhebliche Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften vor, die unzulässigerweise zu Lasten des Verbrauchers gehe und daher rechtswidrig sei.


Rechts-News durch­suchen

19. August 2026
Nürnbergs Regelung zur Schließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen hält einem Eilverfahren vor dem BayVGH stand.
ganzen Text lesen
07. August 2026
Ein Supermarkt muss langlebige Kunststofftaschen im Dualen System anmelden, weil sie zum Warentransport bestimmt sind.
ganzen Text lesen
07. August 2026
Der Kölner Oberbürgermeister durfte das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen nicht ohne den Stadtrat festlegen.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen