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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Speicherung von Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing auf Zuruf

Das OLG Karlsruhe <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 01.09.2009 - Az.: 6 W 47/09) hat entschieden, dass im Rahmen des urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch dem betreffenden Internet-Service-Provider die Pflicht auferlegt werden kann, Verkehrsdaten, die der der ISP herkömmlicherweise nach 3 Tagen löscht, einstweilen zu sichern.

Die Antragstellerin, Inhaberin entsprechender Film-Verwertungsrechte, begehrte den üblichen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch. Zugleich stellte sie den Antrag, den ISP zu verpflichten, die Daten bis zum Ende des Gerichtsverfahrens zu sichern.

Zu Recht wie die Karlsruher Richter entschieden.

Erfolge nämlich keine solche vorgelagerte Anordnung, laufe der Internet-Auskunftsanspruch ins Leere, da keine Daten mehr vorhanden seien. Denn nicht jede richterliche Verfügung könne in einem Zeitraum von 3 Tagen entschieden werden.

Das LG Hamburg <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile urheberrechtlicher-internet-auskunftsanspruch-bei-p2p-download-eines-pc-spiels-308-o-75-09-landgericht-hamburg-20090311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2009 - Az.: 308 O 75/09) hat vor kurzem einen solchen vorgelagerten Speicherungsanspruch ebenfalls bejaht.

 

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