Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Stiftung Warentest-Logo für politische Partei rechtswidrig

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile partei-darf-nicht-mit-stiftung-warentest-ergebnis-werben-5-w-120-09-kammergericht-berlin-20091110.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.11.2009 - Az.: 5 W 120/09) hat entschieden, dass es einer politischen Partei nicht erlaubt ist, mit einem der Stiftung Warentest ähnlichen Logo für sich zu werben.

Klägerin war die bekannte Stiftung Warentest. Beklagte war eine politische Partei. Diese hatte werbewirksam an ihrer Eingangstür ein Schild mit einem Testurteil angebracht, in der sie als "Testsieger" aus "fünf getesteten Parteien" hervorging.

Der Test war äußerlich wie ein Ergebnis der Stiftung Warentest aufgemacht. Dabei wurde auch das bekannte "test" -Logo verwendet. Nur die Bezeichnung "Stiftung Warentest" wurde nicht genannt, in kleiner Schrift fand sich vielmehr ein Hinweis auf eine andere Prüfeinrichtung.

Die Klägerin sah hierin eine irreführende Rechtsverletzung, denn die Stiftung Warentest habe noch nie eine politische Partei getestet.

Das KG Berlin folgte dieser Ansicht. Den Anspruch auf Unterlassung leiteten die Richter aus dem Umstand der Kreditgefährdung her.

Dadurch, dass hier der Eindruck erweckt werde, Stiftung Warentest habe nun auch Parteien überprüft, bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher an der wirtschaftlichen Seriösität der Einrichtung zu zweifeln beginne.

Gerade bei denjenigen Personen, die der bestimmten Partei oder generell einer Partei kritisch gegenüberstünden, würde die jahrezentelang erworbene Wertschätzung erhebliche Beeinträchtigungen erfahren. Der gute Ruf des Instituts würde in Mitleidenschaft gezogen werden.

Aus diesen Gründen stehe der Stiftung Warentest ein Unterlassungsanspruch zu.

Rechts-News durch­suchen

02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen