Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Streitwert bei geklauten Produkt-Fotos im Online-Bereich das 10-fache des Lizenzschadens

Nach Ansicht des OLG Brandenburg  (Beschl. v. 22.08.2013 - Az.: 6 W 31/13) ist bei geklauten Fotos zu privaten Zwecken im Online-Bereich bei der Bestimmung des Streitwertes von dem 10-fachen des Lizenzschadens aus.

Der Beklagte hatte für eine private eBay-Auktion zwei Lichtbilder ungefragt übernommen. Den entstandenen Schaden pro Bild bezifferte die Klägerin mit 45,- EUR.

Das OLG Brandenburg setzte als Streitwert für den Unterlassungsanspruch eine Summe von 450,- EUR (= 10 x 45,- EUR) pro Foto fest.

Es könne bei der Festlegung des Streitwertes gewinnbringend auf den Lizenzschaden zurückgegriffen werden. Denn hierin spiegele sich das wirtschaftliche Interesse des Urhebers, nämlich der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Eigentum, am ehesten wider.

Generalpräventive Erwägungen, z.B. die Festlegung bestimmter hoher Beträge, um Nachahmer abzuschrecken, komme hingegen nicht in Betracht. Auch das Argument, dass bei derartig niedrigen Streitwerten eine wirtschaftlich tragbare Tätigkeit von Anwälten kaum nachbar sei, hielt das Gericht für nicht überzeugend.

Rechts-News durch­suchen

15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen
07. April 2026
Ein beauftragter Maler ist Miturheber, wenn er beim Werk eigene kreative Entscheidungen trifft und mitgestaltet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen