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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Unternehmen darf dem Besteller Vertrieb über Internet-Auktions-Plattform verbieten

Das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile durch-agb-kann-vertrieb-ueber-online-auktions-plattform-untersagt-werden-landgericht-muenchen-20080624.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.06.2008 - Az.: 33 O 22144/07) hat entschieden, dass ein Vertriebsunternehmen seinen Händlern verbieten kann, die Waren über eine Online-Auktions-Plattform zu veräußern.

Bei der Beklagten handelte es sich um eine Vertriebsgesellschaft, zu deren Sortiment hochwertige Produkte aus dem Sportartikel-Segment gehörten. Sie hatte nachfolgende Bestimmungen in ihren AGB:

"(11) Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktions-Plattform zu verkaufen. (...)

(13) Dem Besteller ist es Untersagt, Dritte zu beliefern, die die vorstehend aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen."

Die Münchener Richter sahen diese Klausel als zulässig an, es handle sich um keine rechtswidrigen Wettbewerbsbeschränkungen.

Es bestehe ein berechtigtes Interesse daran, dass Waren, auch wenn sie im Internet verkauft würden, nur in einem hohen Qualitätsansprüchen entsprechenden Ambiente angeboten würden. Online-Auktionen würden diesen Anforderungen grundsätzlich nicht gerecht, so dass die Beklagte diese berechtigterweise durch ihre AGB habe ausschließen dürfen.

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile scout-darf-seinen-vertragspartnern-ebay-shops-nicht-verbieten-landgericht-berlin-20080805.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.08.2008 - Az.: 16 O 287/08) ist anderer Ansicht und hat ein solches Verbot für die Produkte des bekannten Schulranzen-Herstellers "Scout" für rechtswidrig eingestuft.

Andererseits hat erst vor kurzem der EuGH (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: C-59/08) bestimmt, dass ein Markeninhaber den Weiterverkauf seiner Markenware durch Discounter vertraglich ausschließen kann. Bereits 2004 hatte der BGH (Urt. v. 04.11.2003 - Az.: KZR 2/02) die Weigerung eines bekannten Markenparfum-Hersteller, Waren an Internethändler zum weiteren Verkauf zu verkaufen, für rechtmäßig eingestuft.

 

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