Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Rostock: Verband handelt rechtsmissbräuchlich, da er Wettbewerbsverstöße von eigenen Mitgliedern nicht verfolgt

Ein Wettbewerbsverband handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er nur die Wettbewerbsverstöße von externen Dritten verfolgt, die Rechtsverletzungen der eigenen Mitglieder aber unberücksichtigt lässt (OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2020 - Az.: 2 /U 16/19).

Es ging bei der Auseinandersetzung um die Frage, ob es rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein Wirtschaftsverbund nur die Wettbewerbsverstöße von Externen rechtlich beanstandet, die der eigenen Mitglieder aber unbeachtet lässt.

Diese Frage hat das OLG Rostock bejaht:

"Es ergibt sich aber nach Aktenlage insgesamt (...) das Bild, dass der Kläger eigene Mitglieder gezielt von  seiner Abmahntätigkeit  ausspart. 

Das gilt auch unter  Berücksichtigung der im Prinzip dem  Kläger insofern  günstigen Beweislastverteilung. 

Im  Ausgangspunkt trifft  die materielle Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen  des  Rechtsmissbrauchs wegen  des Einwendungscharakters  dieser Rechtsfigur  zwar den - vermeintlichen - Verletzer,  hier also die Beklagte. 

Ist aber die tatsächliche Vermutung für die Zulässigkeit der Rechtsverfolgung  durch geeigneten Tatsachenvortrag  des Verletzers - oder ggf. auch bereits anhand  des eigenen Sachvortrages  des klagenden Verbandes - erschüttert, aus dem sich Anhaltspunkte für eine systematische  „Verschonung" eigener Mitglieder ergeben, so trifft den Verband  eine zumindest  sekundäre Darlegungslast. Er muss dann durch substantiierten Tatsachenvortrag den Einwand des Rechtsmissbrauchs entkräften (...). 

Solche Anhaltspunkte liegen hier vor und sind nicht entkräftet."

Das OLG Rostock stufte eine solche Verhaltensweise als Rechtsmissbrauch ein, die zur Unzulässigkeit der Klage führe.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen