Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Verein darf auch mit wenig Mitgliedern „Verband für…“ heißen

Ein Verein, dessen Mitgliederzahl gering ist, darf dennoch die Namensbezeichnung "Verband" führen. Ausschlaggebend ist nicht die Anzahl der Mitglieder <link http: www.online-und-recht.de urteile verband-auch-fuer-geringe-mitgliederzahl-von-verein-20-w-525-10-oberlandesgericht-frankfurt-20110503.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 03.05.2011 - Az.: 20 W 525/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Verein, der die Anmeldung in das Vereinsregister beantragte. Dies wurde ihm versagt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Name "Verband" nur zulässig sei, wenn eine größere Anzahl von Mitgliedern vorliege oder eine Tätigkeit auf Bundes- oder Landesebene in Bezug auf öffentliche Interessen gegeben sei. Beide Voraussetzungen erfülle der Kläger nicht.

Hiergegen wehrte sich der Kläger und bekam vor dem OLG Frankfurt a.M. Recht.

Es führte in seiner Begründung aus, dass der Vereinsname mit der Bezeichnung "Verband für…" nicht davon abhänge, wie viele Mitglieder ein Verein habe. Es gäbe in Deutschland sogar Vereine, die sich "Verband für…" nennen würden und nur 6 Mitglieder hätten. Dies allein zeige, dass die Mitgliederanzahl nicht ausschlaggebend sei.
 
Voraussetzung sei, dass der Verein im Rahmen seiner Satzung und Tätigkeit verdeutliche, welche Interessen er verfolge. Solange der Name des Vereins keine Erwartungen hinsichtlich der Größe oder Bedeutung wecke, dürfe auch die Bezeichnung "Verband" verwendet werden.    

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
02. Oktober 2026
Ein Cannabis-Club scheitert mit seiner Klage auf eine Baugenehmigung im Industriegebiet, weil ihm die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
ganzen Text lesen
30. September 2026
Der EuGH verwirft die dreijährige Fortwirkung unwirksamer Preisklauseln im Fernwärmebereich als unionsrechtswidrig.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Betreiber von digitalen Werbescreens auf städtischen Flächen müssen trotz vertraglich vereinbarter Pacht zusätzlich Sondernutzungsgebühren entrichten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen