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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion bei Sachmangel

Das LG Bonn (Urt. v. 05.06.2012 - Az.: 18 O 314/11) hat entschieden, dass die vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion möglich ist, wenn der Verkäufer nachträglich feststellt, dass der Verkaufsgegenstand Mängel aufweist.

Der Verkäufer veräußerte über eBay einen gebrauchten PKW. Während der laufenden Auktion stellte er aber Mängel fest, die ihm bislang unbekannt waren, und zog deswegen sein Angebot zurück. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender.

Der Kläger verlangte nun Schadensersatz, da ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei.

Zu Unrecht wie das LG Bonn entschied. Der Beklagte sei zum Rücktritt vom Angebot berechtigt gewesen. Wie sich aus den eBay-Bestimmungen ergebe, behalte sich ein Verkäufer ein solches Recht ausdrücklich vor:

"Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, z.B. wenn Sie feststellen, dass der verkaufende Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt."

Der Beklagte habe daher vorzeitig die Auktion beenden dürfen. Von den Mängeln habe er keine Kenntnis gehabt, sondern diese seien ihm erst zeitlich später bekannt geworden.

Die eBay-Regelung würde nicht für nachträglich eingetretene Mängel gelten, sondern auch für die Fälle, in denen der Mangel von Anfang an bestehe, jedoch erst später offensichtlich werde.

Die Entscheidung des LG Bonn liegt auf einer Linie mit dem Grundlagen-Urteil des BGH <link http: www.dr-bahr.com news wann-die-vorzeitige-beendigung-einer-ebay-auktion-erlaubt-ist.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.06.2011 - Az.: VII ZR 305/10), wonach der Verkäufer eines eBay-Angebots unter bestimmten Umständen vorzeitig von der Auktion zurücktreten kann.

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