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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Wann ein Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen vorliegt - und wann nicht

Die Frage, wann ein Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen vorliegt und wann nicht, ist von entscheidender Bedeutung, denn nur in einem der beiden Fälle steht dem Verbraucher ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu <link https: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2017 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2017 - Az.: 20 S 196/16).

Der Beklagte transportierte seinen beschädigten Unfall-PKW zu einem Autohaus, um ihn dort reparieren zu lassen. Gleichzeitiges beauftragte er über einen Mitarbeiter des Autohauses ein Gutachten bei dem Kläger, einen Sachverständigen.

Als der Beklagte die Kosten dieses Gutachten nicht bezahlte, klagte der Sachverständige auf Zahlung. Der Beklagte berief sich darauf, dass der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen des Sachverständigen, nämlich im Autohaus, stattgefunden habe und ihm somit ein Widerrufsrecht nach <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>§ 312 g BGB zustehe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern verurteilte den Beklagten zur Zahlung.

Der Vertragsschluss habe nicht außerhalb der Geschäftsräume stattgefunden. Das Gesetz bestimme in <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __312b.html _blank external-link-new-window>§ 312 b Abs.2 BGB:

"Geschäftsräume (...) sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich."

Damit sei klar, dass die Räumlichkeiten des Autohauses auch als Geschäftsräume des Sachverständigen anzusehen seien. Denn der Mitarbeiter des Autohauses habe als Vertreter bzw. Bote für den Kläger gehandelt.

Dem Beklagten stünde daher kein Widerrufsrecht zu.

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