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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Weitere Grundlagen-Entscheidung zu Preisangabepflichten im Online-Handel

Es gibt eine weitere Grundlagen-Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile hinweis-auf-versandkosten-muss-beim-onlinehandel-rechtzeitig-erfolgen-i-zr-50-07-bundesgerichtshof--20090716.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.07.2009 - Az.: I ZR 50/07) zur Frage der Preisangabe-Pflichten im Online-Versandhandel. Die höchsten deutschen Zivilrichter setzen damit ihre bisherige Rechtsprechung konsequent fort:

"1. Beim Kauf in einem Online-Shop muss der Verbraucher bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Umsatzsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist.

2. Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn bei Anklicken dieses Hinweises eine verständliche Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten zu finden ist und die tatsächliche Höhe der anfallenden Versandkosten in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

3. Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein."

Die Richter führen damit ihre eigene Rechtsprechung fort. Bereits Ende 2005 hatten die Robenträger <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank>(BGH, Urt. v. 05.10.2005 - Az. VIII ZR 382/04) darauf hingewiesen, dass es ausreiche, wenn die Versandkosten erst vor dem eigentlichen Bestellungvorgang angezeigt werden.

Diese Tendenz ließen die Juristen auch in ihrem Urteil aus dem Jahre 2007 (<link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank>BGH, Urt. v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 143/04) erkennen, wonach die PAngV-Informationen (ua. Mehrsteuer, Versandkosten) nicht auf der gleichen Seite wie der eigentliche Preis stehen müssen, sondern es ausreichend ist, wenn die Information auf einer weiteren Unterseite gegeben werden.

Siehe dazu auch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de preisangaben-im-internet-versandhandel _blank external-link-new-window>"Preisangaben im Internet-Versandhandel".

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