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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Werbeaussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" bei 80% Fremdbeteiligung irreführend

Die Werbeaussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" ist irreführend, wenn an dem Unternehmen eine Fremdbeteiligung von 80% besteht <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2013 _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 10.07.2013 - Az.: 6 U 4/13).

Die Beklagte, ein Pressevertrieb, warb mit der Aussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands". An dem Unternehmen hatten zwei große Verlagsgruppen jedoch jeweils einen Anteil von 40%.

Dies Kölner Richter stuften dies als irreführend ein.

Zutreffend sei zwar, dass nicht jede wirtschaftliche Bindung eine Abhängigkeit auslöse. Im vorliegenden Fall sei aber maßgeblich, dass zwei Unternehmen, die jeweils einer großen Verlagsgruppe angehörten (WAZ und Burda), zusammen mindestens 80 % der Anteile an der Beklagten hielten.

Damit hätten die beiden beteiligten Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf die Beklagte zu nehmen. Insofern könne die Beklagte nicht mehr unabhängig agieren.

Der Umstand, dass diese Möglichkeit der Einflussnahme möglicherweise tatsächlich nicht in Anspruch genommen werde, stehe dem nicht entgegen. Denn allein maßgeblich sei, dass ein solcher Einfluss bestehe.

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