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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Werbeaussage "Unübertroffene Wirksamkeit" ist keine Alleinstellungsbehauptung, sondern Spitzengruppen-Werbung

Die Werbeaussage eines Unternehmens ("Unübertroffene Wirksamkeit im 10. Jahr") ist keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich eine Spitzengruppen-Werbung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.02.2017 - Az.: I-20 U 123/16).

Die Beklagte warb für ihr Produkt, ein Arzneimittel, mit der Werbeaussage:

"Unübertroffene Wirksamkeit im 10. Jahr"

und

"Seit Markteinführung von (...)  zur Behandlung der (...) konnte für kein
Präparat eine höhere Wirksamkeit nachgewiesen werden."

Die Klägerin sah darin eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung.

Dies sahen die Düsseldorfer Richter anders. Den Erklärungen lasse sich nicht entnehmen, dass die Beklagte eine alleinige Spitzenstellung behaupte. Vielmehr könne der Inhalt nur so verstanden werden, dass das Unternehmen lediglich eine Spitzenstellung seines Medikaments vorbringe. Dies bedeute aber nicht automatisch, dass nicht auch andere Produkte gleichplatziert seien.

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