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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Werbefreies Hörfunkprogramm ist keine geschäftliche Handlung iSd. UWG

Die Ausstrahlung eines werbefreien, kostenlosen Hörfunkprogramms ist keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 27.07.2017 - Az.: U 2879/16 Kart).

Die Beklagte bot ein werbefreies, kostenloses Hörfunkprogramm für die Allgemeinheit an. Die Klägerin meinte, dass die Beklagte teilweise Wettbewerbsverstöße begehe und zog deswegen vor Gericht.

Das Gericht verneinte bereits das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung.

Eine geschäftliche Handlung sei jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das der der Förderung des Absatzes oder dem Bezugs von Waren oder Dienstleistungen diene.

Im vorliegenden Fall fehle es an einem solchen Zusammenhang, so die Richter. Die Beklagte werde vielmehr in Erfüllung ihres rundfunkrechtlichen Grundversorgungsauftrags tätig und erbringe die Leistungen kostenlos. Der Begriff des Absatzes eines Produkts erfordere aber, dass das Produkt gegen Entgelt - im weitesten Sinne - vertrieben werde. 

Die Entrichtung des Rundfunkbeitrags sei hierfür nicht zu berücksichtigen, denn sie stelle als öffentlich-rechtliche Abgabe, die ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten erhoben werde, keine Entgeltleistung dar.

Auch sei nicht erkennbar, dass das Programm dazu verwendet werde, dorthin Programmteile auszulagern, die nur einen geringen oder einen kaufkraftschwachen Teil von Hörern anspreche. Und so die anderen Hörfunkprogramme, in denen Werbung ausgestrahlt werde, stärker auf den Geschmack kaufkräftiger Hörer zurecht zu schneiden.

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