Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Werbung nur mit Gesamtpreis einer Polsterecke wettbewerbsrechtlich zulässig

Wird mit dem Preis einer Polsterecke geworben, muss es sich dabei um den Endpreis für das gesamte Produkt handeln. Es ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO), wenn die an de Ausstellungsstück angebrachten Füße gesondert zu erwerben sind (LG Bochum, Urt. v. 06.09.2016 - I-12 O 54/16).

Die Beklagte war ein Einrichtigungshaus und bewarb in ihren Räumlichkeiten eine Joop-Polsterecke:

"Joop!
Polsterecke ab 3.699,- EUR"

An den Edelstahlfüßen war ein weiteres Preisschild angebracht, das den Besucher darauf hinwies, dass es sich um eine Sonderausstattung handle, die gesondert zu erwerben sei.

Das LG Bochum stufte dies als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Grundpreisangabe <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __1.html _blank external-link-new-window>(§ 1 Abs. 1 PAngVO) ein.

Der angegebene Preis hätte alle Einzelteile des ausgestellten Möbelstücks beinhalten müssen. Unzulässig sei es, einzelne Bestandteile nicht in den Gesamtpreis einzurechnen, sondern gesondert auszuweisen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen