Die Übernahme wesentliche Teile einer Datenbank verletzt die Rechte des jeweiligen Inhabers und ist urheberrechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile wesentliche-uebernahme-einer-datenbank-ist-rechtswidrig-landgericht-hamburg-20150615 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 15.06.2015 - Az:. 308 O 215/15).
Es ging um die Datenbank der Klägerin, in der alle von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Grundleistungen und Zusatzangeboten zusammengestellt worden waren. Die Klägerin investierte jährlich wiederkehrend einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand.
Die Beklagte übernahm ungefragt wesentliche Teile hiervon.
Das Gericht bejahte eine Verletzung des Datenbankrechts der Klägerin. Die Beklagte habe wesentliche Teile der Datenbank übernommen und damit geltendes Urheberrecht verletzt <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __87b.html _blank external-link-new-window>(§ 87 b UrhG).