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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Wettbewerbswidrige Online-Werbung mit einem "Bisher"-Preis

Ein Online-Händler, der mit einem bisherigen Preis ("Bisher"-Preis) wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn seit der letzten Preisänderung eine Zeitspanne von mehr als 3 Monaten vergangen ist <link http: www.online-und-recht.de urteile unzulaessige-werbung-in-einem-online-shop-mit-einem-bisher-preis-landgericht-bochum-20160324 _blank external-link-new-window>(LG Bochum, Urt. v. 24.03.2016 - Az.: I-14 O 3/16).

Die Beklagte bewarb ihre Produkte online und stellte den aktuellen Preis dem bislang verlangten ("Bisher"-Preis) gegenüber. Die Klägerin beanstandete dies als wettbewerbswidrig, weil der alte Preis bereits seit mehr als 3 Monaten nicht mehr von der Beklagten angegeben worden war.

Das LG Bochum verurteilte die Beklagte zur Unterlassung.

Die Werbung mit einem "Bisher"-Preis sei nur zulässig, wenn zwischen der Bewerbung und dem letzten Angebot keine erhebliche Zeitspanne liege. 

Der Verkehr verbinde mit einem "Bisher"-Preis einen Betrag, der bis vor kurzem für diesen Artikel gefordert worden sei. Eine genauere Eingrenzung dieser Zeitspanne sei vorliegend nicht nötig. Jedenfalls sei eine Zeitspanne von mehr als 3 Monaten zu lang.

Es liege daher eine Irreführung des Verbrauchers vor, denn dieser gehe aufgrund der Gestaltung davon aus, dass vor kurzem eine derartige Preisreduzierung stattgefunden habe.

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