Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: WLAN-Anschlussinhaber haftet für P2P-Urheberverstöße Dritter

Der Inhaber eines WLAN-Anschluss haftet als Mitstörer für die Urheberrechtsverletzer Dritter. Dies gilt insbesondere, wenn er keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-fuer-p2p-urheberrechtsverstoss-bei-unzureichender-sicherung-des-wlans-12-o-51-10-landgericht-duesseldorf-20100929.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 51/10).

Der Kläger war Inhaber entsprechender Nutzungsrechte an einem Musikstück. Dieses wurde unerlaubt in einer P2P-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, über den WLAN-Anschluss des Beklagten. Der Beklagte wandte ein, dass er für den Upload nicht verantwortlich sei, jemand Unbekanntes habe in Wahrheit die Rechtsverletzungen begangen.

Die Düsseldorfer Richter bejahten eine Haftung. Dies bereits deswegen, weil der Beklagte keine ausreichenden Möglichkeiten zur Absicherung des WLAN ergriffen habe. So sei sein Password mangelhaft.

Als Anschlussinhaber sei er aber dazu verpflichtet gewesen, hinreichende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen seiner Zumutbarkeit habe er Sorge dafür zu tragen, dass Rechtsverletzungen so gut wie möglich verhindert würden.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
24. September 2026
Wenn sich der Lizenzwert eines urheberrechtlich geschützten Songs mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht verlässlich schätzen lässt, muss kein…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen
09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen