Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

EuGH: YouTube-Channel ist kein audiovisueller Mediendienst = Pkw-EnVKV ist anwendbar

Der EuGH (Urt. v. 21.02.2018 - Az.: C-132/17) hat klargestellt, dass der YouTube-Channel eines PKW-Herstellers (hier: Peugeot) nicht als audiovisueller Mediendienst einzuordnen ist, so dass die Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV anzuwenden sind.

Inhaltlich ging es um die Frage, ob bei der Bewerbung von neuen Fahrzeugen auf einem YouTube-Channel die Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV (Kraftstoffverbrauch,  CO2-Emissionen) zu berücksichtigen sind.

Denn in § 5 Abs.2 PKW-EnVKV bestimmt u.a. für den Bereich der Hörfunkdienste und audiovisuellen Mediendienste eine Ausnahme von der Verpflichtung.

Der EuGH hat diese Frage verneint und somit im Ergebnis die Notwendigkeit bejaht, auch bei der Werbung auf YouTube die gesetzlichen Vorgaben der PKW-EnVKV einzuhalten.

Der Hauptzweck des streitgegenständlichen Videokanals sei nicht die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit. Vielmehr werde zu rein kommerziellen Zwecken die dargestellte Ware geworben. Es handle sich dabei um den klassischen Fall der Werbung, so dass die Ausnahmeregelung nicht greifen würde.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
22. September 2025
Ein Online-Coaching für Dropshipping fällt laut LG Hamburg nicht unter das FernUSG, da keine Einzelschulung oder Lernerfolgskontrolle vorlag.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen