Die bekannte Online-Plattform YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nicht als Täter <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 28.01.2016 - Az.: 29 U 2798/15).
YouTube mache sich aus Sicht eines unbeteiligten Dritten die fremden Inhalte nicht zu eigen. Vielmehr sei für die Öffentlichkeit ersichtlich, dass der jeweilige Nutzer den Content hochladen und publiziere.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass sämtliche Videoclips in einem einheitlichen, von YouTube geschaffenen Rahmen präsentiert würden, der einen besonders hohen Wiedererkennungseffekt zur Folge habe. Der Nutzer erkenne zwar, dass er sich auf der Seite von YouTube befinde oder erinnere sich später daran, dass er den Videoclip dort gesehen habe.
Mit der Wahrnehmung von YouTube als Fundort für einen Videoclip gehe, so die Münchener Richter, indes nicht die zusätzliche Vorstellung einher, dieser stamme von YouTube selbst.