Das Durchgehen eines Drehkreuzes im Fitnessstudio bedeutet nicht, dass der Kunde einer Preiserhöhung durch den Betreiber (in diesem Fall: McFit) zustimmt. Das LG Bamberg hat entschieden, dass dies als aggressive geschäftliche Handlung eingestuft wird und wettbewerbswidrig ist (LG Bamberg, Urt. v. 15.03.2024 - Az.: 13 O 730/22).
Die Beklagte betrieb Fitness-Studios unter den Namen McFit und John Reed. Per E-Mail kündigte sie die Preiserhöhungen wie folgt an:
"Liebes Mitglied,
in unserer letzten Mail haben wir dich bereits darüber informiert, dass die Pandemie und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft, auch uns hart getroffen haben. Wir haben dir mitgeteilt, dass wir, um dir weiterhin deinen Lieblingssport bei McFIT zu ermöglichen, die Preise für dein Vertragsmodell anpassen müssen. Seit dem 1. April haben wir Verträge mit einem monatlichen Beitrag bis zu 19,90 EURO (Basic), sowohl FLEX als auch Laufzeitverträge, auf 24,90 EURO angepasst. (...)Für die geplante Beitragsanpassung benötigen wir jedoch deine Zustimmung. Dafür kannst du dich einfach an unseren Kundenservice wenden oder ganz unkompliziert bei deinem nächsten Studiobesuch unser Drehkreuz passieren.
Beachte bitte dazu auch die Hinweise vor Ort in deinem Studio. Sofern du nicht einverstanden sein solltest, wende dich bitte vor deinem nächsten Studiobesuch an unseren Kundenservice auch zu Fragen einer etwaigen Rückerstattung."
Das LG Bamberg sah darin eine unzulässige aggressive geschäftliche Handlung:
"Die von Beklagtenseite gewählte Vorgehensweise erfüllt die Kriterien einer unzulässigen Beeinflussung (…).
Um das Fitness-Studio nutzen zu können, sind die Mitglieder gezwungen, das Drehkreuz unter Verwendung des ihnen überlassenen Zutrittsmediums zu passieren, woraus sich eine Machtposition der Fitness-Studio-Inhaber ergibt, unter welchen Bedingungen die Mitglieder das Fitness-Studio betreten dürfen.
Eine andere Möglichkeit zur Nutzung gibt es nicht.
Mit Einführung der Zustimmung zur Beitragserhöhung mittels Durchschreiten des Drehkreuzes durch die Beklagte standen die Mitglieder vor der Entscheidung, die Preiserhöhung zu akzeptieren, um das Fitness-Studio betreten zu können, oder nicht trainieren zu können."
Und weiter:
"Mit dem Durchschreiten des Drehkreuzes hatte man der Beitragserhöhung zunächst zugestimmt.
Auf diese Weise wurde von Seiten der Beklagten Druck auf die Mitglieder ausgeübt und wurde von ihnen ad-hoc eine Entscheidung über die künftigen Modalitäten ihres bereits bestehenden Mitgliedsvertrags abverlangt.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass diese Aufforderung, der Beitragserhöhung mittels Durchschreiten des Drehkreuzes zuzustimmen, vielen Mitgliedern erstmaligen mit Betreten des Fitness-Studios bekannt gemacht worden sein dürfte.
Zwar wurde von Beklagtenseite behauptet, alle Mitglieder seien per Mail auf die bevorstehende Beitragserhöhung hingewiesen worden.
Jedoch ist selbst in diesem Fall nicht gewährleistet, dass alle Fitness-Studio-Mitglieder vor der Konfrontation mit den Aufstellern am Drehkreuz diese E-Mails auch tatsächlich erhalten und gelesen haben. Sie waren daher nicht vorbereitet auf die ihnen konkludent abverlangte Willenserklärung unmittelbar vor dem Betreten des Fitness-Studios.
Dies gilt um so mehr, als der Besuch eines Fitness-Studios eine Freizeitaktivität darstellt, bei welcher die Mitglieder grundsätzlich nicht mit einer geschäftlichen Ansprache rechnen müssen. Sie werden folglich durch derlei Aushänge überrumpelt und sind so in ihrer Fähigkeit zu einer informierten Entscheidung wesentlich eingeschränkt."
Mit einer ähnlichen Begründung hatte bereits das LG Augsburg im Jahr 2023 der Sport-Kette clever fit die absolut identische Handlungsweise verboten, vgl. unsere Kanzlei-News v. 20.10.2023.