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Kategorie: Urheberrecht

LG München: Wiedergabe von zwei Zeilen aus langem Gedicht nicht urheberrechtswidrig

Das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile abdruck-von-zwei-zeilen-aus-langem-gedicht-als-kleinzitat-zulaessig-21-o-618-09-landgericht-muenchen-20090513.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2009 - Az.: 21 O 618/09) hat entschieden, dass die Wiedergabe von zwei Zeilen aus einem Gedicht, das 116 Zeilen umfasst, rechtlich zulässig ist, da es sich um ein sogenanntes Kleinzitat handelt.

Die Kläger waren die Erben eines bekannten deutschen Schriftstellers. Die Beklagte gab anlässlich einer Jubiläumsfeier der Stadt München ein Buch heraus. Im Vorwort des Bandes wurden zwei Zeilen aus einem Gedicht des Autors, welches im Original 116 Zeilen umfasste, wiedergegeben. 

Da die Übernahme ohne Zustimmung geschah, sahen die Kläger hierin eine Urheberrechtsverletzung und klagten auf Unterlassung.

Zu Unrecht wie die Münchener Richter entschieden. Es handle sich um ein gesetzlich zulässige Kleinzitat.

Kleinzitate, durch die lediglich kleine Ausschnitte eines Werks in einem selbständigen Sprachwerk aufgeführt würden, müssten einem Zitatzweck dienen. Stehe einem geringfügigen Eingriff in die Urheberrechte ohne die Gefahr merklicher wirtschaftlicher Nachteile die künstlerische Entfaltungsfreiheit gegenüber, so stehe das Nutzungsinteresse zugunsten einer künstlerischen Auseinandersetzung im Vordergrund.

Eben ein solcher Fall liege hier vor. Es würden lediglich zwei Zeilen verwendet, nicht mehr. Die Passage charakterisiere die Bewohner Münchens in humoristischer Weise. Da das Buch zum Jubiläum der Stadt München herausgegeben worden war, liege damit ein nachvollziehbarer Zweck für das Zitat vor.

 

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