Seit heute (17.05.2010) gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Der Europäische Gesetzgeber hat wieder einmal Langeweile gehabt und sich für alle Unternehmer, die Dienstleistungen erbringen, neue Informationspflichten ausgedacht. Die DL-InfoV ist eine an bürokratischem Schwachsinn kaum noch zu überbietende Angelegenheit.
Gleichwohl kann nur jedem Dienstleister dringend angeraten werden, sich an die neuen Pflichten zu halten, um kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Geldbußen (bis zu 5.000,- EUR) aus dem Weg zu gehen.
Die Kanzlei Dr. Bahr hat hierfür eine eigene Info-Webseite online gestellt <link http: www.dienstleistungs-infov.de>"<link http: www.dienstleistungs-infov.de>10 Fragen zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)".
Auf ihr finden Sie die wichtigsten Neuerungen in leicht verständlicher Form erläutert.