Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Abgrenzung zulässiger Strukturvertrieb vom rechtswidrigen Schnellballsystem

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile abgrenzung-des-zulaessigen-strukturvertriebs-vom-wettbewerbswidrigen-schnellballsystem-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160121 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.01.2016 - Az.: 6 W 7/16) noch einmal den zulässigen Strukturvertrieb vom wettbewerbswidrigen Schnellballsystem abgegrenzt.

Bei einem sogenannten Schneeballsystem handelt es sich um eine Verkaufsförderung, bei dem vom Verbraucher ein finanzieller Beitrag für die Möglichkeit verlangt wird, allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer eine Vergütung zu erlangen. 

Abzugrenzen ist unzulässige progressive Kundenwerbung vom erlaubten Strukturvertrieb.

Dies sei nur durch eine Gesamtbetrachtung des Vergütungssystems möglich, so die Frankfurter Richter. Es komme darauf an, ob die Ausgestaltung in erster Linie dem Warenverkauf diene oder ob sie typischerweise darauf ziele, neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden.

Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn dem Teilnehmer durch das Vergütungssystem besondere Vorteile versprochen würde, die geeignet seien, die typische Dynamik eines Systems der sog. progressiven Kundenwerbung in Gang zu setzen.

Im vorliegenden Fall konnte das Gericht keine abschließende Beurteilung vornehmen, da der Kläger es unterlassen hatte, ausreichend vorzutragen. Die vorgelegten Informationen genügten nicht, um eine tiefergehende Bewertung vorzunehmen.

Gegen ein Schnellballsystem spreche auch, dass die nachgeordneten Vertriebspartner nicht zwingend weitere Verkäufer anwerben müssten, um selbst zu profitieren, sondern ihre Umsätze selbst durch einen Waren-Abverkauf erzielen könnten.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen