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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich bei "Retourkutsche" oder "Denkzettel"

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile retourkutsche-oder-denkzettel-kein-abmahnungsmissbrauch-4-u-28-09-oberlandesgericht-hamm-20090707.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.07.2009 - Az.: 4 U 28/09) hat entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn eine Abmahnung als "Retourkutsche" oder "Denkzettel" ausgesprochen wird.

Die Beklagte rügte im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung, dass die aktuelle Abmahnung nur eine "billige Retourkutsche" sei. Die Parteien stritten sich in der Vergangenheit mehrfach.

Dieses Bewertung teilten die Hammer Richter nicht. Solange sachfremde Ziele nicht das alleinige Motiv eines Abmahnenden seien, könne nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen werden. Eine Abmahnung, die u.a. auch als "Retourkutsche" oder "Denkzettel" ausgesprochen werde, sei daher grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Alleine die Tatsache, dass die Parteien bereits in der Vergangenheit rechtliche Auseinandersetzungen gehabt hatten, lasse nicht die zwingende Schlußfolgerung zu, dass Hauptmotiv der aktuellen Abmahnung die bewusste Behinderung des Mitbewerbers sei.

 

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