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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Air Berlin muss bei Online-Buchungen sämtliche anfallenden Kosten angeben

Air Berlin muss bei einer Ohnline-Flugbuchung sämtliche anfallenden Kosten anzeigen <link http: www.online-und-recht.de urteile air-berlin-muss-vollstaendigen-flugpreis-ausweisen-24-u-90-10-kammergericht-berlin-20120104.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 04.01.2012 - Az.: 24 U 90/10).

Bei der Preisgestaltung ihrer Online-Flug-Angebote hatte die Beklagte obligatorisch zu entrichtende Zuschläge (Steuern, Gebühren sowie Kerosinzuschlag) ebenso wenig mit in den Endpreis aufgenommen wie eine zu entrichtende "Service Charge".

Die Berliner Richter stellten fest, dass eine solche begrenzte Preisanzeige wettbewerbswidrig sei.

Durch eine nicht vollständige Angabe könne der Verbraucher nur sehr schwer einzelne Angeboten unterschiedlicher Anbieter vergleichen.

Auch sei zu berücksichtigen, dass gerade bei Billigflügen Extra-Kosten häufig nicht selten erheblich ins Gewicht fielen.

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