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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Reiseschutz-Abfrage bei Online-Flugbuchungen nicht immer wettbewerbswidrig

Die Frage nach einem Reiseschutz bei Online-Flugbuchungen ist dann nicht wettbewerbswidrig, wenn sie mittels wählbarem Opt-In durchgeführt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile opt-in-bei-fakultativen-zusatzleistungen-bei-online-flugbuchungen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150409 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.04.2015 - Az.: 6 U 33/14).

Die Beklagte bot auf ihrer Webseite Flugbuchungen an. Nach Auswahl des Fluges erschien der Hinweis "Reiseschutz nicht vergessen - ohne kann es teuer werden“.

Der Nutzer hatte dann die Auswahl zwischen zwei Checkboxen:

Checkbox 1: "Reiserücktrittsversicherung inclusive Reiseabbruch 24,00 € pro Erwachsener“

Checkbox 2: "Ich verzichte auf einen Reiseschutz und trage im Schadensfall alle Kosten selbst“

Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig. Insbesondere werde der Verbraucher unsachlich beeinflusst, da der der Eindruck erweckt werde, dass sich der Reisende einem massiven Risiko aussetze, wenn er nicht die von der Beklagten gewünschte Auswahl treffe. Tatsächlich könne die angebotene Versicherung im Schadensfall jedoch nicht alle Kosten abdecken, sondern beschränke sich auf eine Versicherung gegen Stornokosten, eine Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung.

Die Frankfurter Richter teilten diese Einschätzung nicht und verneinten eine Rechtsverletzung.

Da der Anbieter dem Nutzer ausdrücklich die Möglichkeit lasse, zwischen zwei Alternativen zu wählen (Opt-In), liege eine ausreichende, wirksame Einwilligungshandlung vor.

Auch werde kein unzulässiger Druck auf den Kunden ausgeübt. Der Anbieter warne lediglich in einem kurzen Satz ("ohne kann es teuer werden") auf das bestehende Kostenrisiko. Diffuse Risiken oder übertriebene Angst würden hierdurch nicht hervorgerufen. 

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