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Kategorie: Onlinerecht

LG Saarbrücken: Anbieter von Internet-Branchenbucheintrag hat keinen Zahlungsanspruch

Der Anbieter eines Internet-Branchenbuchdienstes hat keinen Zahlungsanspruch, wenn die Entgeltklausel im Vertrag überraschend ist <link http: www.rechtsprechung.saarland.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(LG Saarbrücken, Urt. v. 26.10.2012 - Az.. 13 S 143/12).

Der Kläger verlangte die Bezahlung einer Eintragung in ein Internet-Branchenbuch. Der Beklagte berief sich auf den Umstand, dass es sich bei der Entgeltpflicht um eine überraschende Klausel handle.

Das LG Saarbrücken folgte dieser Ansicht und wies die Zahlungsklage ab.

Die Ausgestaltung des Preisangebots sei an einem völlig ungewöhnlichen Ort versteckt und besonders unauffällig drucktechnisch gestaltet. Der Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit gehe im Gesamtlayout vollkommen unter.

Vielmehr werde bewusst der Eindruck erweckt, dass es sich lediglich um ein kostenloses Bestätigungs- bzw. Überprüfungsschreiben handle. Der Empfänger der Nachricht werde bewusst und absichtlich in die Irre geführt.

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