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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Begriff "Smartbook" darf von Qualcomm für Notebooks nicht benutzt werden

Nach Meinung der Kölner Richter hat die Smartbook AG den alleinigen Anspruch auf den Begriff "Smartbook" im Bereich Computer und Notebooks, da sie über eine entsprechende Markeneintragung verfügt <link http: www.online-und-recht.de urteile qualcomm-darf-nicht-den-namen-smartbook-verwenden-31-o-482-09-landgericht-koeln-20090813.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 13.08.2009 - Az.: 31 O 482/09).

Die deutsche Firma hat daher gegen den Notebook-Hersteller Qualcomm aus den USA eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt. Ob Qualcomm Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat bzw. einlegen wird, ist derzeit unklar.

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