Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: Bezeichnung "Winkeladvokatur" für Rechtsanwalt ehrverletzend

Die Bezeichnung "Winkeladvokatur" für einen Rechtsanwalt ist eine unzulässige Schmähkritik und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-als-winkeladvokatur-ist-geringschaetzig-und-abwertend-5-o-344-10-landgericht-koeln-20111115.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - Az.: 5 O 344/10).

Beide Parteien waren Rechtsanwälte. Der Beklagte bezeichnete die Sozietät des Klägers als "Winkeladvokatur".

Die Kölner Richter sahen darin eine rechtswidrige Schmähkritik.

Es handle sich um einen Angriff auf die Ehre und das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Denn darunter verstehe man eine Person, die intellektuell nicht in der Lage sei, den juristischen Beruf zuverlässig auszuüben oder ihn zumindest in moralisch fragwürdiger Weise auszuführen.

Die Bezeichnung sei somit negativ besetzt und enthalte eine klar geringschätzende Wertung. Diese Herabwürdigung der Person seit nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, so dass die Äußerung rechtswidrig sei.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen