Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

OLG Dresden: "Umstrittener Rechtsanwalt" ist zulässige Meinungsäußerung

Die Äußerung "umstrittener Rechtsanwalt" ist eine zulässige Meinungsäußerung und überschreitet nicht die Grenze zur rechtswidrigen Schmähkritik <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Beschl. v. 26.09.2012 - 4 W 1036/12).

Die Bezeichnung eines Advokats als "umstrittener Rechtsanwalts" in einem Online-Artikel kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreitet.

Die Äußerung wird mit der - nicht namentlich genannten Dritten zugeschriebenen - Behauptung gerechtfertigt, der Kläger habe sich in einer Computerzeitschrift dahingehend geäußert, dass der Report über seinen ehemaligen Arbeitgeber „noch ganz anders ausgesehen hätte, wenn er der Informant gewesen wäre“. Weiter wird in dem Artikel ausgeführt, eine solche Äußerung sei von – ebenfalls nicht namhaft gemachten Anwaltskollegen – als „nicht mit der Anwaltswürde vereinbar“ und „dubios“ bezeichnet worden. Hieraus leitete der Verfasser des Artikels die Schlussfolgerung ab, der Kläger gelte in der „Reisebranche als umstritten“, was er sich aber selbst zuzuschreiben habe.

Angesichts dieser Anknüpfungspunkte sei die Äußerung des Verfassers gerechtfertigt. Sie geschehe nicht kontextlos, sondern habe einen gewissen sachlichen Bezug.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit überwiege gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers. Auch die Grenze zur Schmähkritik sei nicht erreicht, denn die Bezeichnung "umstritten" deute darauf hin, dass es sowohl Befürworter als auch Kritiker des Rechtsanwalts gebe. Insofern handle es sich um keine einseitige, benachteiligende Erklärung.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen