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Kategorie: Onlinerecht

LG Mannheim: Bloße Behauptung von "Ed Hardy" über Markenrechtsverstöße untauglich

Erneut hat der Markeninhaber von "Ed Hardy" eine gerichtliche Schlappe hinnehmen müssen. Das LG Mannheim <link http: www.online-und-recht.de urteile ed-hardy-muss-fuer-moegliche-markenrechtsverletzungen-beweise-erbringen-2-o-30-08-landgericht-mannheim-20080729.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.07.2008 - Az.: 2 O 30/08) hat entschieden, dass "Ed Hardy" für geltend gemachte Markenrechtsverletzungen konkrete und individualisierbare Beweise erbringen muss. Die bloße Behauptung, dass in einem eBay-Shop Fälschungen aufgetaucht seien, reicht nicht aus.

Die Beklagte betrieb bei eBay einen Online-Shop. Die Klägerin, Inhaberin der Marke "Ed Hardy", war der Ansicht, dass die Beklagte gefälschte Markenware anbiete und mahnte diese ab. Zugleich informierte sie eBay über diesen Umstand. Das Konto der Beklagten wurde daraufhin gesperrt.

Die Beklagte bestritt die Rechtsverletzungen und verlangte Schadensersatz wegen der unberechtigten Shop-Sperrung.

Die Mannheimer Richter lehnten eine Markenverletzung an. Es reiche nicht aus, dass die Klägerin lediglich pauschal behaupte, dass die Beklagte über ihren eBay-Shop Fälschungen von den "Ed Hardy"-Produkten verkaufe. Es sei vielmehr erforderlich, dass die Hinweise für eine solche Annahme individualisiert und entsprechende Nachweise eingereicht würden, so dass das Gericht die Rechtsverletzungen hinsichtlich der einzelnen Waren konkret nachvollziehen könne.

Insbesondere könne die Klägerin nicht behaupten, dass sie die Fälschungen nur anhand des Internetauftritts und der dazugehörigen Fotos erkannt habe. Selbst auf einen Testkauf habe sie verzichtet. Diese Vorgehensweise sei untauglich und führe nicht dazu, eine Markenrechtsverletzung ernsthaft zu beweisen.

Für die unbegründete Schließung ihres Shops durch eBay habe die Beklagte keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Klägerin. Zwar sei der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform nicht überobligatorisch dafür verantwortlich, sämtliche Rechtsverstöße aller User zu erforschen. Im Hinblick auf seine Vorsorgepflicht müsse er nach Kenntnis eines möglichen Wettbewerbsverstoßes handeln und Konsequenzen aus der Rechtsverletzung ziehen. Die Sperrung eines Kontos sei dafür eine mögliche Option, die der Betroffene hinnehmen müsse.

 

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