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Kategorie: Markenrecht

LG Mannheim: Doppelte Abmahnkosten bei Hinzuziehung von Patentanwalt bei Markenrechtsstreit

Die Kosten eines hinzugezogenen Patentanwalts sind bei außergerichtlichen Abmahnungen im Bereich des Markenrechts grundsätzlich erstattungsfähig, so das LG Mannheim <link http: www.online-und-recht.de urteile kosten-des-patentanwalts-in-marken-streitigkeiten-erstattungsfaehig-landgericht-mannheim-20090324.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.03.2009 - Az.: 2 O 62/08).

In der Praxis bedeutet dies für den Abgemahnten doppelte Anwaltskosten. Anstatt dass z.B. "nur" einmal Anwaltskosten iHv. 1.000,- EUR anfallen, beläuft sich die Summe dann auf insgesamt 2.000,- EUR.

In markenrechtlichen Streitigkeiten sei es grundsätzlich so, dass der Verletzte neben einem Anwalt auch noch einen Patentanwalt einschalten dürfe, auch wenn dadurch die Kosten ganz erheblich ansteigen würden.

Die Ansicht der Mannheimer entspricht der herrschenden Rechtsprechung im Markenrecht.

 

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