Eine Drohung mit Finanzbehörden, um die eigenen zivilrechtlichen Ansprüchen durchzusetzen, kann rechtswidrig sein, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile drohung-mit-finanzbehoerden-zur-durchsetzung-eines-lieferungsanspruchs-rechtswidrig-28-o-457-08-landgericht-koeln-20090916.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.09.2009 - Az.: 28 O 457/08).
Der Beklagte kaufte online von dem Kläger einen Fernseher und bezahlte diesen. Als keine Lieferung erfolgte, schickte der Beklagte nachfolgende E-Mail:
""(…) Ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihren Laden einfach nur unprofessionell organisiert haben und Kundenorientierung Ihnen ein Fremdwort ist, oder ob ich hier einem Betrüger aufgesessen bin. Vorab: Ich bin Jurist und arbeite als Dozent seit fast 19 Jahren an einer Fachhochschule. Meine Studenten lehre ich Strafrecht, Zivilrecht und Steuerrecht. Zur Zeit bin ich in der Steuerverwaltung RLP im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung tätig. Zu den Kollegen in NRW habe ich vorzüglichen Kontakt. (…)
Ich fordere Sie auf, spätestens bis zum 15.07.2009 zu liefern. Ich werde gestuft vorgehen: (…)
4. Durch meine Sachgebietsleitertätigkeit in der Steuerverwaltung im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung habe ich die Erfahrung gemacht, dass Unternehmer, sie sich im Geschäftsleben rechtswidrig verhalten, sehr häufig auch ihre steuerlichen Pflichten verletzen. Da werde ich mal die Kollegen der Finanzverwaltung in Köln kontaktieren. (…)"
Die Kölner Richter untersagten dem Beklagten derartige Äußerungen, denn es handle es sich hierbei um eine rechtswidrige Nötigung.
Dass eine Anzeige bei den Finanzbehörden grundsätzlich ein erlaubtes Verhalten darstelle, stehe der Verwerflichkeit im vorliegenden Fall nicht entgegen. Zum einen stehe die Anzeige bei den Finanzbehörden in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Kaufvertrag, zum anderen habe der Verfügungsbeklagte sich ausdrücklich damit gerühmt, "vorzügliche" Kontakte zu den Behörden zu haben und damit die Drohung mit einem einzuleitenden Verfahren gegen den Verfügungskläger verstärkt.
Siehe dazu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de das-drohen-mit-der-presse-zulaessig-oder-rechtswidrig _blank external-link-new-window>"Das Drohen mit der Presse - zulässig oder rechtswidrig?".