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Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: E-Mail-Werbung per Newsletter für Zigaretten ist wettbewerbswidrig

Wirbt ein Unternehmen per E-Mail in Form eines Newsletters für Zigaretten, verstößt dies gegen § 19 Abs.3 TabakerzG und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Ausgenommen von dem Verbot ist die Newsletter-Werbung gegenüber Bestandskunden (OLG Koblenz, Urt. v. 14.08.2019 - Az.: 9 U 825/19).

Nach § 19 Abs.3 TabakerzG ist die Werbung für Zigaretten auch im Online-Bereich verboten. Die Norm lautet:

"§ 19 TabakerzG: Werbeverbot
(...)
(2) Es ist verboten, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung zu werben. (...)
(3) Absatz 2 gilt für die Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft entsprechend."

Die Beklagte warb mittels Newsletter für ihre Zigaretten-Produkte.

Dies bewertete das OLG Koblenz als Verletzung des § 19 Abs.3 TabakerzG. Da die Norm eine Marktverhaltensregel sei, liege darin zugleich ein Wettbewerbsverstoß, der gerichtlich verfolgt werden könne.

Denn durch die Möglichkeit, den Newsletter über die Webseite zu beziehen, wende sich die Beklagte an die allgemeine Öffentlichkeit.

Etwas anderes gelte jedoch bei der Aussendung gegenüber Bestandskunden, die den Newsletter nicht über die Homepage abonniert hätten. Hier liege keine breite Öffentlichkeit vor, sodass diese Handlung nicht von dem Verbot erfasst sei.

 

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