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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand in Pressesachen

Ein fliegender Gerichtsstand ist in Pressesachen nur dann gegeben, wenn die verbreitete Pressepublikation am Gerichtsort bestimmungsgemäß verbreitet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile eidesstattliche-versicherung-reicht-fuer-fliegenden-gerichtsstand-nicht-aus-324-o-46-11-landgericht-hamburg-20110216.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2011 - Az.: 324 O 46/11).

Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung beim LG Hamburg gegen eine Äußerung in einer Zeitung. Als Nachweis legte der Anspruchsteller eine eidesstattliche Versicherung vor, in welcher er erklärte, dass zwei Vereine und eine Zeitungsredaktion in Hamburg die streitgegenständliche Zeitung in Hamburg lesen würden.

Dies hielten die Richter für nicht ausreichend. Die eidesstattlichen Versicherungen, dass die Zeitung auch in Hamburg gelesen werde, reichten zur nicht aus. Es komme vielmehr entscheidend auf die bestimmungsgemäße Verbreitung des Presseproduktes an.

Da der Kläger diesen Nachweis nicht führen konnte, hielt sich das Gericht für nicht zuständig.

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